Schild, das den Kinderbereich kennzeichnet und den Benutzern Informationen zur Nutzung und Regelung des Bereichs gibt.
Struktur, Metall: Verzinkter Stahlträger aus 80x40x2mm Rohrprofil, 3m lang. PVC-Kappe (S02007/999/EG, S05020/002, S05030/005).
Platte, Metall: Doppelseitige Aluminiumplatte, rückseitig beschichtet mit 180° gehärtetem Polyester RAL 9006. Andere Farben auf Anfrage gegen Aufpreis erhältlich. Befestigung am Träger mit einem Aluminiumclip.
Grafik: Grundlayout, Inhalte vom Kunden bereitgestellt, eine Überprüfung vor dem Druck.
Hinweisschild zum Kinderbereich mit Informationen für die Benutzer zur Nutzung und Regelung des Bereichs.
Mindestangaben auf dem Schild gemäß EN1176-7:2020
Im SPIELBEREICH muss ein gut sichtbares Schild (Piktogramm, grafisches Symbol) vorhanden sein, das folgende Informationen enthält:
- Allgemeine Notrufnummer
- System oder Methode zur Kontaktaufnahme mit Wartungspersonal (Telefon, E-Mail, Internet)
- Name des Spielbereichs
- Adresse des Spielbereichs oder GPS-Standort
- Gegebenenfalls weitere lokal relevante Informationen.
Mindestangaben auf dem Schild gemäß EN16630:2015
Im Bereich FITNESS ELEMENTS muss ein Hinweisschild (Piktogramm, grafisches Symbol) vorhanden sein, das folgende Informationen enthält:
- Geräte, die ausschließlich für jugendliche oder erwachsene Benutzer mit einer Körpergröße von über 1,40 m bestimmt sind
- Lesen und befolgen Sie die Anweisungen auf dem Gerät
- Vor der Verwendung des Geräts muss der Benutzer seine medizinische Eignung prüfen.
- Bei der Benutzung der Geräte sollte übermäßige Anstrengung vermieden werden.
- Allgemeine Notrufnummer
- System oder Methode zur Kontaktaufnahme mit Wartungspersonal (Telefon, E-Mail, Internet)
- Adresse des Anlagenbereichs oder GPS-Standort
Mindestangaben auf dem Schild gemäß EN14974:2019
Im Bereich der SKATE ELEMENTS müssen ein oder mehrere deutlich sichtbare Schilder angebracht sein, die folgende Informationen enthalten:
-
a) die Anlage für Benutzer von Skateboards, Inlineskates und BMX-Rädern (mit Name oder Angaben zum Ort);
b) die Identifikation des Administrators mit der Telefonnummer des Wartungspersonals und einer allgemeinen Nummer für Notrufe;
c) es sich bei der Anlage nicht um einen Spielplatz handelt. Die Nutzung ist Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 8 Jahren vorbehalten;
d) die Verwendung ungeeigneter Ausrüstung wie beispielsweise normaler Tourenräder, motorisierter Geräte oder Spielzeuge ist nicht gestattet;
e) die Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Helm, Knieschützer, Ellbogenschützer usw.) wird empfohlen;
f) auf andere Benutzer achten;
g) die Rollflächen und Elemente des Skateparks sind keine Wartebereiche und müssen von Gegenständen freigehalten werden;
h) Bei Nässe, Eis- und Schneeglätte darf die Anlage nicht benutzt werden.